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    Neue Regeln, mehr Kontrolle und mehr Nachhaltigkeit

    Für die Logistikbranche gibt es seit Jahresbeginn 2025 neue Regelungen.  Mautpflichten, nachhaltige Treibstoffe in der Luft- und Seefracht und andere Richtlinien bei Gefahrgut. Wir zeigen die wichtigsten Änderungen. 

    Axel Novak /

    Für die Logistikbranche in Deutschland und in der Europäischen Union hat sich mit dem Jahresbeginn 2025 einiges geändert. Wir zeigen, welche Regeln nun wichtig sind.

    Neue Regeln im Straßengüterverkehr

    Um die Klimaziele zu erreichen, müssen die CO₂-Emissionen im Verkehr sinken. Seit Anfang des Jahres gelten deshalb in der EU strengere Vorgaben für Lkw und Sattelmaschinen ab 16 Tonnen Gesamtgewicht. Neu zugelassene Fahrzeuge müssen 15 Prozent weniger CO₂ emittieren als durchschnittlich in den Jahren 2019 und 2020.

    Gleichzeitig ändern sich in vielen europäischen Ländern die Vorschriften für die Straßennutzung. So hat Dänemark das bisherige Eurovignettensystem abgeschafft. Schwere Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen zahlen nun eine Maut, die sich nach gefahrenen Kilometern und CO₂-Emissionen bemisst. Die Erfassung und Abrechnung der Maut erfolgen digital. In zwei Jahren soll die Mautpflicht für alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen gelten.

    Auch in den Niederlanden wurde die Eurovignette angepasst. Sie berücksichtigt jetzt die Euro-Emissionsklasse sowie die Anzahl der Achsen. Außerdem haben Städte wie Maastricht, Rotterdam und Amsterdam emissionsfreie Zonen für Nutzfahrzeuge eingeführt. Experten erwarten, dass weitere europäische Städte ähnliche Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge mit hohen CO₂-Emissionen einführen.
    Logistikunternehmen können von diesen neuen Regelungen profitieren, weil nun die CO₂-Emissionen von Fahrzeugen stärker berücksichtigt werden. DB Schenker investiert seit langem in Fahrzeuge wie Elektro-Lkw, Wasserstoff-Trucks und mit Biokraftstoff HVO100 betriebene Lkw. Der Logistikdienstleister macht so seine Flotte immer nachhaltiger und bietet den Kunden emissionsarme Lieferketten. 
    Noch im Jahr 2025 profitieren Kunden außerdem davon, dass emissionsfreie Nutzfahrzeuge von der Maut befreit sind. Ab 2026 dann werden diese Fahrzeuge jedoch mautpflichtig, allerdings mit einem reduzierten Mautsatz.

    Intelligente Fahrtenschreiber

    Ab dem 1. Januar 2025 müssen Lkw mit einem intelligenten Fahrtenschreiber, dem sogenannten Smart Tacho, ausgestattet sein. Diese Geräte sollen die Verkehrssicherheit durch eine präzisere Erfassung und Übermittlung von Fahrdaten verbessern. Zudem müssen die Daten künftig für 56 Tage gespeichert werden – doppelt so lange wie bisher.

    Mehr Nachhaltigkeit in der Seefracht

    Der Druck, Emissionen zu reduzieren, betrifft auch die Seefracht. Ab diesem Jahr müssen Schiffe, die EU-Häfen anlaufen, ihre Treibhausgasintensität schrittweise senken. Diese wird in Gramm CO₂e/MJ gemessen und muss in diesem Jahr zwei Prozent unter den Werten von 2020 liegen. Bis 2050 ist eine Reduktion um 80 Prozent vorgesehen. Die Vorschriften gelten für größere Schiffe in der EU ab einer Bruttoraumzahl (BRZ) 5.000. Bei Fahrten zwischen EU- und Nicht-EU-Häfen zählen nur 50 Prozent der Emissionen. Zudem ist der Seeverkehr nun in den EU-Emissionshandel integriert. Das bedeutet Reedereien müssen 2025 für 70 Prozent ihrer Emissionen Zertifikate erwerben, 2026 sollen es 100 Prozent sein.

    Auch in der Seefracht können Logistikunternehmen ihren Kunden helfen, Lieferketten nachhaltiger zu gestalten. So arbeitet DB Schenker mit Reedereien wie MSC und CMA zusammen, um marine Biokraftstoffe wie Sustainable Marine Fuel (SMF) in der Containerschifffahrt einzusetzen. 

    Luftfracht – Kerosin mit Beimischung

    In der Luftfracht gelten neue Regelungen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen. Seit Jahresbeginn muss Kerosin an deutschen Flughäfen mindestens zwei Prozent sogenannte Sustainable Aviation Fuels (SAF) enthalten. Bis zum Jahr 2050 soll der Anteil nachhaltiger Treibstoffe in der Luftfahrt auf 70 Prozent steigen. Kunden von DB Schenker können bereits seit 2021 auf das SAF-Angebot in der Luftfracht zurückgreifen und so ihre Scope-3-Emissionen reduzieren und sich ihren Einsatz für Umweltschutz zertifizieren lassen. 

    Gefahrgut strenger geregelt

    Schließlich gelten seit dem 1. Januar – mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist – neue Vorschriften für den Transport von Gefahrgut. Diese betreffen den Straßenverkehr (geregelt durch das Europäische Übereinkommen ADR), die Bahn (RID) und die Binnenschifffahrt (ADN). Zu den wichtigsten Änderungen zählen neue vierstellige UN-Nummern zur Kennzeichnung von Gefahrgütern. Außerdem werden Transporte von Lithium- und Natriumbatterien detaillierter geregelt. Diese Batterien reagieren empfindlich auf Feuchtigkeit, Erschütterungen und Temperaturschwankungen. 

    Neue Regelungen definieren daher klare Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation.  Davon erhoffen sich die Gesetzgeber mehr Transparenz und bessere Möglichkeiten zur Wiederverwendung von Ressourcen. Der Trend zu mehr Nachhaltigkeit wirkt in der Logistik auf vielen verschiedenen Ebenen. 
     

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